glücksBON

startseite_Glücksbon

Platzieren Sie Ihren vollfarbigen Coupon auf den Kassenbelegen etablierter Einzelhändler.

MEHR ERFAHREN

    gewinnMOMENTE

    startseite_gewinnmomente-2

    Nutzen Sie Printcouponing mit nahtloser Onlineerweiterung.

    MEHR ERFAHREN

      rubbelBON

      startseite_rubbelbon-2

      Lassen Sie Rubbel-Gewinnspiele direkt auf Ihre Kassenbons drucken.

      MEHR ERFAHREN

        AGB

         

        Allgemeine Geschäftsbedinungen der flipside GmbH

        Allgemeines

        flipside vermarktet auf Thermorollen und Couponheften verfügbare Flächen mit Werbeanzeigen verschiedener Unternehmen („Werbekunden“). Die bedruckten Werbemittel stellt flipside für die Dauer der Werbemaßnahme („Werbekampagne“) den mit flipside kooperierenden Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen („Verteilpartner“) zur Verfügung. Für das Vertragsverhältnis zwischen flipside und dem Verteilpartner über die von ihm gebuchten Werbekampagnen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn flipside diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Individualvertragliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen und haben Vorrang vor diesen AGB.

        1 Vertragsgegenstand

        1.1  flipside veranlasst die Herstellung von mit Werbeanzeigen bedruckten Werbemitteln. Die Werbemittel werden dem Verteilerpartner für die Dauer der jeweiligen Werbekampagne zur Verteilung zur Verfügung gestellt. Der Druck von Thermorollen erfolgt in der Regel mit einer wiederkehrenden Sequenz von Werbefeldern mit bis zu 4 Farben und einem Mindestabstand von 2 mm zu den Rändern und den angrenzenden Werbefeldern, sofern im Auftrag nicht abweichend vereinbart. Die Größe des jeweiligen Werbefeldes (Breite x Höhe) ist im Auftrag schriftlich festzuhalten. Der Druck von Gutscheinheften erfolgt in den im Angebot spezifizierten Maßen und Beschaffenheiten.

        1.2  flipside ist alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner des Werbekunden. Die Abwicklung der Werbekampagnen mit den Verteilpartnern obliegt alleine flipside. Der Werbekunde wird nicht Vertragspartner des Verteilpartners.

        2 Buchung von Werbekampagnen

        2.1  Das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, bleibt vorbehalten.

        2.2  Bucht der Werbekunde eine Werbekampagne mit einer von ihm zur Verfügung zu stellenden Werbeanzeige, so muss die Werbeanzeige spätestens sechs Wochen vor Beginn der Werbekampagne oder alternativ zum individualvertraglich festgelegten Druckunterlagenschluss per Email an
        graphik@flipside.group im PDF/X3 Format an flipside übermittelt worden sein („Einreichungspflicht“). Die Datei muss eine Pixeldichte von mindestens 300 dpi aufweisen und als Farbraum CMYK ohne Sonderfarben verwenden.

        2.3 Genügt die übermittelte Datei den technischen Anforderungen nach Prüfung durch flipside nicht oder liegt ein Ablehnungsgrund nach 2.5 vor, so hat der Werbekunde die notwendigen Nachbesserungen innerhalb von zwei Werktagen vorzunehmen („Nachbesserungspflicht“).

        2.4 Die Verpflichtung von flipside zur Schaltung der Anzeige entfällt und die Pflicht zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung bleibt bestehen, wenn der Werbekunde der Einreichungspflicht oder Nachbesserungspflicht nicht nachkommt.

        2.5  Ablehnungsgründe

        flipside behält sich vor, den Druck der vom Werbekunden gestalteten Werbeanzeige abzulehnen, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn die Werbeanzeige politische, religiöse, sexuell provokante, anstößige oder gewaltverherrlichende Aussagen oder Abbildungen enthält oder das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung in einem Konkurrenzverhältnis zu den jeweils gebuchten Verteilpartners von flipside steht. Versäumt es der Werbekunde, nach einer Ablehnung durch flipside rechtzeitig nachzubessern, wird flipside von der Pflicht zur Schaltung der Werbeanzeige befreit und der Werbekunde ist in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen, sofern es flipside nicht gelingt, die betreffende Werbefläche anderweitig zu vermarkten.

        2.5  Verzögerungen

        Sollte ein Druck der Werbeanzeige in der vom Werbekunden gebuchten Werbekampagne nicht möglich sein, weil der Werbekunde die in 2. genannten Fristen nicht eingehalten hat, etwa die notwendigen Informationen nicht übermittelt oder falsche Dateiformate oder unzureichende oder falsche Vorlagen oder Informationen übermittelt wurden, so bleibt die Vergütungspflicht des Werbekunden für die gebuchte Werbekampagne bestehen.

        3 Pflichten des Werbekunden

        3.1 Der Werbekunde ist verpflichtet, nur Daten oder Inhalte für die Werbeanzeige zu verwenden oder flipside zur Gestaltung von Werbeanzeigen zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen sowie keine politischen, religiösen, sexuell provokante, anstößige oder gewaltverherrlichende Aussagen oder Abbildungen enthalten.

        3.2 Der Werbekunde ist für die von ihm bereitgestellten Anzeigen selbst verantwortlich, insbesondere die Einhaltung eventueller Lizenzbedingungen. flipside überprüft die Anzeigen weder auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit.

        3.3 Der Werbekunde ist für die rechtzeitige Lieferung von druckfähigen Druckdateien verantwortlich. Die Anforderungen an die Druckdateien ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

        3.4 Als Nachweis der Leistungserbringung akzeptiert der Werbekunde Lieferbestätigungen (z.B. Lieferschein oder DHL Tracking) der Werbemittel an den Verteilpartner.

        4 Pflichten von flipside, Haftung für Mängel

        4.1  flipside steht es frei, geplante Werbekampagnen im Partnermodell (das heißt der Werbekunde hat nur einen Teil der verfügbaren Werbefläche gebucht) nicht durchzuführen und von den Buchungen mit den Werbekunden zurückzutreten, sofern die erforderliche Mindestanzahl der Werbekunden nicht erreicht wurde, gleich aus welchem Grund die Mindestanzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird flipside die Werbekunden mindestens zwei Wochen vor Beginn der Werbekampagne informieren und sämtliche für die betroffene Kampagne getätigten Zahlungen zurückerstatten.

        4.2  flipside ist verpflichtet, den Verteilpartnern für die Dauer einer Werbekampagne mindestens so viele Werbemittel zur Verfügung zu stellen, dass die vom Werbekunde gebuchten Kontaktzahlen erbracht werden können. Ein Kontakt entspricht dabei einer gedruckten Werbeanzeige des Werbekunden. Sind alle für eine Werbekampagne vorgesehenen Werbemittel vor Ablauf der Laufzeit der Werbekampagne verbraucht, stellt dies keinen Mangel dar, weil die vereinbarte durchschnittliche Anzahl der Kontakte mit dem Endverbraucher (Tausend-Kontakt-Preis (TKP)) erreicht wurde.

        4.3  Die Werbemittel einer Werbekampagne werden i.d.R. als Partnermodell mit Werbeanzeigen mehrerer Werbekunden bedruckt, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Reihenfolge der Werbeanzeigen der verschiedenen Werbekunden auf den Werbemedien legt flipside nach freiem Ermessen fest. flipside ist bemüht, Wünsche des Werbekunden zu berücksichtigen, jedoch nicht verpflichtet, diese umzusetzen. Es kann vorkommen, dass sich die Werbeanzeige des Werbekunden nicht auf jedem Werbemittel befindet. Auch kann es je nach Schnittstelle von Kassenbons vorkommen, dass sich die Werbeanzeige nur teilweise auf dem Kassenbon befindet.

        4.4  Verzögert sich der geplante Beginn einer Werbekampagne oder die Verteildauer insgesamt, so steht es flipside -ungeachtet dessen, ob die Gründe von flipside oder den Verteilpartnern zu vertreten sind oder nicht- frei, die Dauer der Werbekampagne um die Dauer der Verzögerung zu verlängern bzw. bis zum vollständigen Verbrauch der Werbemittel oder die Vergütung des Werbekunden anteilig zu erlassen. Kampagnen müssen allerdings spätestens 3 Kalendermonate nach dem geplanten Kampagnenende vollständig verteilt sein.

        4.5  Geringfügige Abweichungen des Druckbildes stellen keinen Mangel dar, sofern die Wiedererkennbarkeit, Lesbarkeit und Wahrnehmbarkeit der Werbeanzeige gewährleistet ist. Anderenfalls bleibt es flipside vorbehalten, einen neuen Druck zu veranlassen oder dem Werbekunden die anteilige Vergütung für die jeweilige Werbekampagne zu erlassen. Ein Rücktrittsrecht des Werbekunden bzgl. der Teilnahme an der gebuchten Werbekampagne besteht nicht.

        4.6 flipside übernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg der Werbemaßnahme des Werbekunden.

        5 Vertragsdauer, Kündigung

        5.1  Sofern nicht abweichend im Auftrag vereinbart, läuft der Vertrag über die Buchung einer Werbekampagne für die Dauer von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Beginn der ersten, gebuchten Werbekampagne.

        5.2  Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Verteilermarkt seinen Betrieb schließt und der Werbekunde nachweist, dass eine ersatzweise Durchführung der Werbekam- pagne bei einem anderen Verteilermarkt den Zweck der Werbemaßnahme erheblich mindert oder unmöglich macht. Bei Schlie- ßung des Betriebes des Verteilermarkts ist es unerheblich ob es sich um die Schließung einzelner Standorte des Verteilermarkts oder die (teilweise) Veräußerung des Unternehmens des Verteilermarkts handelt.

        5.3  Ausbleibender wirtschaftlicher Erfolg der Werbemaßnahme des Werbekunden ist kein wichtiger Grund.

        6 Vergütung, Zahlungsverzug

        6.1  Die vereinbarte Vergütung ist ohne Abzug zwecks Planung und Disposition der Teilnahme des Werbekunden an der jeweils vereinbarten Aktion nach Vertragsunterzeichnung und Rechnungsstellung durch flipside zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend individualvertraglich geregelt.

        6.2 In Verzug befindliche Forderungen sind mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundebank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt unbenommen.

        6.3  Ist eine Zahlung mehr als 21 Tage in Verzug, ist flipside berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu verweigern. Es wird sodann die gesamte unter diesem Vertrag geschuldete Vergütung als Vertragsstrafe sofort fällig, unabhängig davon ob und in welchem Maße die Leistungen durch flipside schon erbracht wurden.

        6.4 flipside kann den Vertrag zudem fristlos kündigen und/oder die Leistung verweigern, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs gegen den Werbepartner beantragt wird.

        7  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

        Der Werbekunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Werbekunde nur befugt, soweit der von ihm geltend gemachte Anspruch auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht.

        8  Rechteeinräumung

        8.1  Beauftragt der Werbekunde flipside mit dem Druck einer Werbeanzeige, so räumt er flipside ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Werk zur Erbringung der Leistungen zu nutzen, insbesondere es zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten (z.B. in der Größe zu verändern) und es Dritten zugänglich zu machen (sog. „öffentliche Zugänglichmachung“).

        8.2  flipside ist berechtigt, den Werbekunden als Referenz auf seiner Webseite und in sämtlichen Marketingkanälen und -materialien zu nennen. Zu diesem Zweck räumt der Werbekunde flipside ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Logo des Werbekunden sowie die vom Werbekunden übermittelten Werbeanzeigen oder die für den Werbekunden erstellten Werbeanzeigen für die Dauer dieses Vertrages und darüber hinaus zu dem genannten Zweck zu nutzen. Der Werbekunde stellt flipside zu diesem Zweck sein Logo spätestens 5 Tage nach Vertragsschluss zur Verfügung.

        9  Mitbewerberausschluss

        flipside ist nur dann verpflichtet, von Werbeanzeigen anderer Unternehmen, die mit dem Werbekunden konkurrieren, abzusehen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erstreckt sich diese Pflicht nur auf den oder die vom Werbekunden gebuchten Werbemittel.

        10  Haftungsfreistellung

        10.1  Der Werbekunde stellt flipside von allen durch den Werbekunden vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen, die gegen flipside in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei.

        10.2  Dem Werbekunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser flipside unverzüglich mitzuteilen. flipside ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die flipside durch eine Rechtsverfolgung/- verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

        11 Haftung

        11.1  flipside haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von flipside oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von flipside oder eines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

        11.2  Für leichte Fahrlässigkeit haftet flipside nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Verletzung anderer Pflichten als Kardinalpflichten ist die Haftung von flipside auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

        11.3  Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

        11.4  Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

        12  Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

        flipside behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Dem Werbekunden wird die geplante neue Fassung dieser AGB spätestens 10 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermittelt und der Werbekunde wird über die geplan-te Änderung informiert. Widerspricht der Werbekunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Übermittlung, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. flipside wird dem Werbekunden auf die Bedeutung der Frist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen.

        13  Allgemeines

        13.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

        13.2  Die Parteien sind sich einig, dass bei einer Veräußerung von flipside das Recht besteht, sämtliche Rechte und Pflichten von flipside unter diesem Vertrag abzutreten und dass der neue Vertragspartner sodann sämtliche Rechte und Pflichten von flipside übernimmt.

        13.3  Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.

        13.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.